Eine Abnahme kann unter anderem im:
- Hermann-Weber-Bad, Am Eichelkamp14, 53783
Eitorf (02243/923050) nur noch Ende 2016 geöffnet; danach wegen Sanierungsmaßnahmen geschlossen
- Hallenbad Dattenfeld, Bergische Str. 21, 51570 Windeck (02292/4496)
- AGGUA TROISDORF GmbH, Aggerdamm 22, 53840
Troisdorf (02241/98450)
- Oktopus Gesundheits- &
Erlebnispark, Zeithstrasse 110, 53721 Siegburg (02241/9699712)
- Bröltal-Bad, In der Schleeharth 20, 53809
Ruppichteroth (02295/5601)
durchgeführt werden.
Bitte informieren Sie sich vor Besuch
des Schwimmbades, ob am gewünschten Termin eine Abnahme möglich ist.
WICHTIG:
Es ist nur eine der folgenden Möglichkeiten zu absolvieren.
"Zielsetzung ist es, die allgemeine Schwimmfertigkeit zu überprüfen. Neben der Leichtathletik und Gerätturnen
gehört das Schwimmen zu den Klassikern des Sportabzeichens seit der Einführung des Breitensport-Ordens 1913. Um die Schwimmfertigkeit nachzuweisen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung.
Ausnahmeregelung für die Disziplingruppe Ausdauer: Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Disziplingruppe Ausdauer vollständig
durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht
- 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im
Wasser ersichtlich sein muss
- <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder das "Deutsche
Jugendschwimmabzeichen" ab Bronze
>=12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)
- Vorlage des Deutschen Jugendschwimmabzeichens in Gold, des Deutschen Schwimmabzeichens bzw. des
Deutschen Rettungsschwimmabzeichens bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des Deutschen Triathlon-Abzeichens, des Deutschen Fünfkampfabzeichens und des Leistungsabzeichens
Flossenschwimmen
- 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß
Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung
Die Gültigkeit des Nachweises der Schwimmfertigkeit für das Deutsche Sportabzeichen ist begrenzt
auf fünf Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr.
Das Jahr des letzten Schwimmnachweises ist auf der Prüfkarte vermerkt.
Der Nachweis kann rückwirkend (vom laufenden Jahr) fünf Jahre anerkannt werden, wenn eine entsprechende
Bescheinigung (DSA-Urkunde oder Prüfkarte) vorgelegt wird.
Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Auch dieser
Nachweis kann rückwirkend vorgelegt werden."
Quelle: www.deutsches-sportabzeichen.de/